Es braucht nur eine kurze Unaufmerksamkeit, einen plötzlichen Verschneider oder eine kleine Welle und schon liegt man vielleicht selbst im Krankenhaus.
Es kann also schnell gehen. Daher bin ich der Frage nachgegangen: Welche Versicherung sollten Skifahrer unbedingt abschließen: Ein Interview mit Expertin Denise Cullu von der Allianz-Versicherung.
Wie verhalte ich mich bei einem Skiunfall?
Zuerst sollte man die Unfallstelle mit gekreuzten Skiern oder Skistöcken markieren, um nachfolgende Skifahrer zu warnen. Danach sichert man die verletzte Person ab und prüft: Atmet der/die Verunglückte? Ist er/sie bei Bewusstsein? Im nächsten Schritt ruft man Hilfe, in den Alpen lautet die Notrufnummer 112 für den allgemeinen Notruf und 140 für die Bergrettung in Österreich. Anschließend leistet man erste Hilfe:
Bei Bewusstlosigkeit und normaler Atmung gilt es die Person in die Stabile Seitenlage zu bringen. Bei Atemstillstand unbedingt sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen (Herz-Lungen-Wiederbelebung). Blutungen stillen und Verletzungen versorgen, bis die Rettung eintrifft. Wenn du selbst Opfer eines Skiunfalls bist, solltest du – soweit es dein Zustand erlaubt – folgende Schritte beachten, um deine Sicherheit zu gewährleisten und dir Hilfe zu holen: Versuche Ruhe zu bewahren und die aktuelle Lage einzuschätzen. Prüfe, ob du schwere Verletzungen hast z. B. Knochenbrüche, Bewusstlosigkeit, starke Blutungen etc. und rufe um Hilfe bzw. benutze dein Handy um Hilfe zu rufen. Bei schweren Verletzungen solltest du liegen bleiben und dich möglichst nicht bewegen, um weitere Schäden zu vermeiden. Sobald Personen da sind, um zu helfen, ist es wichtige alle Beschwerden klar zu kommunizieren. Hilfreich ist es außerdem sich Daten von Zeugen, vom Unfallort etc. zu notieren bzw. Fotos zu machen und anschließend den Unfall bei der Liftstation oder dem Pistenpersonal zu melden. Auch deiner privaten Unfallversicherung solltest du den Unfall so schnell wie möglich melden inkl. aller medizinischen Unterlagen etc.
Welche Versicherungen sollten einheimische Winterurlauber und ausländische Gäste im Gepäck haben?
Um optimal für den Winterurlaub abgesichert zu sein, empfehlen wir eine Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung und eine Reiseversicherung. Urlauber aus dem Ausland können zusätzlich auch noch eine sogenannte „visitor insurance“ abschließen. Das ist eine Krankenversicherung für im Ausland wohnhafte Personen, die in den Schengenraum oder die EU einreisen.
Wann brauche ich eine Haftpflichtversicherung, bzw. wann greift die gesetzliche Kranken- und wann die Unfallversicherung? Und was leisten diese im Falle eines Skiunfalls?
Falls bei einem Skiunfall durch Ihre Schuld andere Personen verletzt werden, sind Sie durch die Privat- und Sporthaftpflichtversicherung, die meist in der Haushaltsversicherung inkludiert ist, abgesichert. Sie leistet allerdings nur bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden von geschädigten Dritten. Eigene Schäden werden damit nicht gedeckt.
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt zwar die Behandlungskosten bei Unfall und Krankheit ab, leistet jedoch nicht immer Ersatz für eventuelle Folgeschäden (wie z.B. bei Invalidität). Es gibt auch keine Kapital- oder Rentenleistung.
Eine private Unfallversicherung ersetzt u.a. auch Bergungskosten, Unfallkosten (wie z.B. Zahnersatz, Therapiekosten oder Spezialoperationen) und übernimmt die Kosten für Heilbehelfe. Bei einer bleibenden Invalidität bekommen versicherte Unfallopfer eine Kapitalleistung ausbezahlt, um notwendige Umbauten z.B. in der Wohnung und am Auto vornehmen und so den bisherigen Lebensstandard erhalten zu können.
Außerdem ist eine Reiseversicherung empfehlenswert. Die der Allianz beinhaltet zum Beispiel eine Reiseabbruchversicherung, die die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen übernimmt, etwa bei plötzlich eintretenden schweren Krankheiten sowie Unfallverletzungen oder auch Ereignissen, die am Urlaubsort die körperliche Sicherheit gefährden.
Das heißt, eine Reiseversicherung würde auch einen Wochenskipass ersetzen, wenn ich mich am ersten Tag verletze?
Ja. Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen bei plötzlich eintretenden schweren Krankheiten und Unfallverletzungen.
Wie sieht es mit aufwändigen Transportkosten, wie etwa Hubschrauber-Einsatz oder Akja, aus?
Die durchschnittlichen Kosten bei einem Flugrettungseinsatz belaufen sich auf ungefähr 4.000 €. Die österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) schreibt selbst: „Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal können bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt werden. Wir empfehlen aus diesem Grund eine entsprechende Vorsorge zu treffen. Sonst kann ein Notfall schnell zu einem großen finanziellen Problem werden.“ Meine Unfallvorsorge, also die Unfallversicherung der Allianz, übernimmt bereits ab dem günstigsten Paket Such-, Berge- und Rückholkosten bis 15.000,00 €.
Was decken Kreditkarten, der ÖAMTC-Schutzbrief und die Alpenvereins-Mitgliedschaft im Normalfall ab?
Viele Kreditkarten inkludieren eine Reiseversicherung. Je nach Karte sind daran jedoch bestimme Bedingungen geknüpft: Sie müssen regelmäßig benutzt werden, einen bestimmten Mindestumsatz aufweisen und es muss kurz vor Reiseantritt damit bezahlt worden sein. Die Leistungen und Deckungsumfänge variieren je Anbieter ebenfalls. Am besten informiert man sich vorab beim Kreditinstitut.
Mitglieder des Alpenvereins sind automatisch für Bergungskosten versichert, ebenso sind eine Haftpflicht- und eine Rechtsschutzversicherung für Sportarten in die Mitgliedschaft integriert. Im ÖAMTC-Schutzbrief sind u.a. Hubschrauber-Rettung, Kranken-Rückholung und die Heimreise nach einem Unfall enthalten. Über den genauen Deckungsumfang sollte man sich jedenfalls bei den Anbietern informieren.
Trage ich Mitschuld, wenn ich bei einer Kopfverletzung keinen Helm getragen habe? Steigt die Versicherung dann aus?
Für das Skifahren gibt es in fast allen Bundesländern eine gesetzliche Skihelmpflicht bis zum Alter von 15 Jahren. Ob die Versicherung aussteigt, hängt von den Bedingungen des jeweiligen Versicherers ab. Bei der Allianz Unfallversicherung gibt es keine Helmpflicht für Skifahrer und deshalb die volle Entschädigungsleistung. Natürlich raten wir jedem Wintersportler zur eigenen Sicherheit einen Skihelm zu tragen. Bei der Allianz gibt es die Möglichkeit, den Helm-Bonus für Kinder abzuschließen – damit möchten wir das Tragen von Helmen fördern.
Was ist, wenn Alkohol im Spiel ist. Zahlt hier die Versicherung?
Ob die Versicherung bei einem Skiunfall unter Alkoholeinfluss zahlt, hängt von den genauen Bedingungen und den Umständen des Unfalls ab. Manche enthalten explizit Klauseln, die Unfälle unter starkem Alkoholeinfluss von der Deckung ausschließen. Es lohnt sich, vor einem Skiurlaub die eigenen Versicherungsbedingungen zu prüfen und möglichst auf Alkohol während des Fahrens zu verzichten, um Risiken zu vermeiden.
Denken Sie also daran, vor dem nächsten Skiurlaub Ihre Versicherungen zu überprüfen – so sind Sie im Ernstfall gut vorbereitet und können den Winterspaß voll und ganz auskosten.
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